Eine Kontaktaufnahme kann per E-mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei erfolgen.
Es kann gerne vorab der ausgefüllte Fragebogen übersandt werden.
Zur Ermessensbestätigung bei der Erteilung eines Jahresjagdscheins an
einen italienischen Staatsangehörigen, der nicht die deutsche Jägerprüfung abgelegt hat