Widerruf der Waffenbesitzkarte WBK – auch nicht sanktionierte oder nur bußgelbewehrte Rechtsverletzungen des waffenrechts u.a. sind in der Zuverlässigkeitsprüfung zu berücksichtigen
§ 5 Abs. 2 WaffG; § 153 StPO OVG Berlin 25.1.2012 – OVG 11 S 78.11 LBS235