Eine Kontaktaufnahme kann per E-mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei erfolgen.
Es kann gerne vorab der ausgefüllte Fragebogen übersandt werden.
Mithaftung des Durchgehschützen ohne Warnkleidung tritt gegenüber besonders leichtfertigem Verhalten des Schützen zurück – Teilnehmers an einer Gesellschaftsjagd