Eine Kontaktaufnahme kann per E-mail, telefonisch oder persönlich in der Kanzlei erfolgen.
Es kann gerne vorab der ausgefüllte Fragebogen übersandt werden.
Bundes- und Landesjagdgesetz enthält keine regelung: Zulassung von
Zeltlagerunterlassungsverfügung des Landratsamtes gegenüber dem Grundstückseigentümer