Bedenken Sie bitte, dass die Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage nur drei Wochen beträgt. Formelle Fehler der Kündigung müssen dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche angezeigt werden. Ihnen bleibt also nicht viel Zeit. In Notsituationen bekommen Sie daher noch am selben Tag einen persönlichen Termin bei uns.
Auch beim Kündigungsschutz gilt: Nutzen Sie Ihre Rechte!
Unsere Vorgehensweise
Wir schreiben den Arbeitgeber zunächst an und bemühen uns um eine außergerichtliche Einigung, die den Erhalt des Arbeitsvertrages zum Ziel hat. Dazu suchen wir auch das direkte Gespräch mit dem Arbeitgeber. Oft lässt sich so eine Auseinandersetzung vor Gericht vermeiden.
Bedenken Sie: Das Arbeitsamt kann Ihnen wegen der Kündigung so leicht keine Vorwürfe machen oder gar Sperrzeiten ohne Arbeitslosengeld auferlegen, wenn Sie den Anwalt einschalten.
Güteverhandlung und Abfindung
Wenn vor dem Arbeitsgericht geklagt wird, wird zunächst eine Güteverhandlung durchgeführt. Viele Kündigungsschutzverfahren enden dort mit einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; auch wenn darauf eigentlich kein Anspruch besteht. Ihr Arbeitgeber steht vor einem Dilemma: Falls er den Prozess verliert, muss er Ihren Lohn nachzahlen und Sie weiterbeschäftigen. Oftmals zahlt er lieber, als sich diesem Risiko auszusetzen. Wir arbeiten daher neben dem Erhalt des Arbeitsplatzes auch auf den Teilerfolg der Abfindung hin.
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